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Die Energieeinsparungsverordnung
(EnEV) schreibt für den Neubau einen
maximalen Energiebedarf vor, dessen Einhaltung im
Rahmen des Bauantragsverfahrens für das jeweilige Gebäude
nachgewiesen werden muss. Für diesen Nachweis
wird der Jahres-Primärenergiebedarf errechnet und im
sogenannten Energieausweis dokumentiert. Der
Energiebedafsausweis soll somit eine Objektive Beurteilung
der energetischen Qualität des Gebäudes ermöglichen.
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