Energieausweis

 

Die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) schreibt für den Neubau  einen maximalen Energiebedarf vor, dessen Einhaltung  im Rahmen des Bauantragsverfahrens für das jeweilige Gebäude nachgewiesen werden muss.  Für diesen Nachweis wird der Jahres-Primärenergiebedarf errechnet und im sogenannten Energieausweis dokumentiert. Der Energiebedafsausweis soll somit eine Objektive Beurteilung der energetischen Qualität des Gebäudes ermöglichen.