Energieausweis

 

Beim Kauf eines Kühlschranks ist der Energieverbrauch durch die Energieeffizienzklasse leicht ersichtlich. Für Gebäude gab es eine solche Klassifizierung auch, allerdings freiwillig.

Zu Beginn des Jahres 2009 ist die gesetzliche Grundlage für den Energieausweis für Gebäude geschaffen worden. Somit ist heute beim Neubau, Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes (auch einer Wohnung) die Vorlage eines Energieausweises Pflicht. Dieser darf nicht älter als 10 Jahre alt sein.

Im Energieausweis werden die Wärmeverluste und die Wärmegewinne eines Gebäudes gegeneinander aufgerechnet. Das Ergebnis ist die sogenannte Energiekennzahl. Diese gibt an, wie viel Heizenergie das Gebäude unter Normbedingungen benötigt. Dieser Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m².a) angegeben. Je besser ein Haus gedämmt ist, desto geringer sind Heizenergiebedarf und damit die Energiekennzahl. Um die niederösterreichische Wohnbauförderung zu erhalten, darf die Energiekennzahl den Wert 50 kWh/m².a (Niedrigenergiehaus) nicht überschreiten.

Mit einem Passivhaus (EKZ <10 kWh/m².a) kann durch die geringe Energiekennzahl der höchste Förderungsbetrag lukriert werden.

Wenn auch Sie einen Energieausweis benötigen (Neu-/Ausbau oder Vermietung von Gebäuden), berät Sie unser Büro gerne.