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Kauf eines Kühlschranks ist der Energieverbrauch durch die
Energieeffizienzklasse leicht ersichtlich. Für Gebäude gab es eine solche
Klassifizierung auch, allerdings freiwillig.
Zu
Beginn des Jahres 2009 ist die gesetzliche Grundlage für den Energieausweis für
Gebäude geschaffen worden. Somit ist heute beim Neubau, Verkauf oder der
Vermietung eines Gebäudes (auch einer Wohnung) die Vorlage eines Energieausweises
Pflicht. Dieser darf nicht älter als 10 Jahre alt sein.
Im
Energieausweis werden die Wärmeverluste und die Wärmegewinne eines Gebäudes
gegeneinander aufgerechnet. Das Ergebnis ist die sogenannte Energiekennzahl.
Diese gibt an, wie viel Heizenergie das Gebäude unter Normbedingungen benötigt.
Dieser Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m².a)
angegeben. Je besser ein Haus gedämmt ist, desto geringer sind
Heizenergiebedarf und damit die Energiekennzahl. Um die niederösterreichische
Wohnbauförderung zu erhalten, darf die Energiekennzahl den Wert 50 kWh/m².a (Niedrigenergiehaus)
nicht überschreiten.
Mit
einem Passivhaus (EKZ
<10 kWh/m².a) kann durch die geringe Energiekennzahl der höchste
Förderungsbetrag lukriert werden.
Wenn
auch Sie einen Energieausweis benötigen (Neu-/Ausbau oder Vermietung von
Gebäuden), berät Sie unser Büro gerne.
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